Als Vertragspartner der gesetzlichen Pflegekassen können wir die erbrachten Leistungen im Rahmen der Pflegegrade direkt mit den Kassen abrechnen.
Leistungen der Pflegegrade als Sachleistung
Pflegegrad I: 125 € / Monat
Pflegegrad II: 724 € / Monat
Pflegegrad III: 1.363 € / Monat
Pflegegrad IV: 1.693 € / Monat
Pflegegrad V: 2.095 € / Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Ihr Angehöriger hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese können zur Finanzierung der Unterstützung in der häuslichen Umgebung genutzt werden.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 125 € monatlich für alle Pflegebedürftigen.
Verhinderungspflege
Sie versorgen und betreuen Ihren Angehörigen zu Hause und verbringen viel Zeit mit ihm. Da ist es ganz normal, dass Sie sich zwischendurch eine Auszeit wünschen und sei es nur, um wichtige Besorgungen zu machen oder um eigene Arzttermine wahrzunehmen. Nehmen Sie sich die Zeit. Denken Sie an sich. Ihrem Angehörigen geht es gut, wenn es Ihnen gut geht.
Wenn Sie Ihren Angehörigen bereits sechs Monate pflegen, steht Ihnen von der Pflegekasse „Verhinderungspflege“ zu. Sie können Ihren Angehörigen in Ihrer Abwesenheit stundenweise betreuen lassen oder tageweise hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfe während Ihres Urlaubs in Anspruch nehmen.
Verhinderungspflege von bis zu 1774,- € jährlich, bereits ab Pflegegrad 2 (Erhöhung auf 3.386 Euro möglich, wenn Mittel der Verhinderungspflege nicht aufgebraucht sind)
Beratungseinsatz
Eine aufsuchende Beratung durch einen Pflegedienst ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend für Pflegegeldempfänger, die keine Sachleistungen eines Pflegedienstes beanspruchen. Für alle anderen Pflegebedürftigen ist eine Beratung optional.
Die Kosten für die Beratung übernimmt dabei die Pflegeversicherung.
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.
Pflegehilfsmittel
Gerne beraten wir Sie zu diesem Leistungsanspruch.
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Leistungswidmung
Gerne beraten wir Sie zu diesem Leistungsanspruch.
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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Näheres hierzu erfragen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung.