Betreuungs- und Entlastungskosten


Die unterstützenden Leistungen werden im Wesentlichen durch zwei Kostenträger finanziert:

  1. Die gesetzlichen und privaten Pflegekassen finanzieren die Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung, wie zum Beispiel die Unterstützung im Haushalt, das Zubereiten von Mahlzeiten oder die Reinigung der Wohnung und Einkäufe.

  2. Ergänzend können Leistungen über den Satz der Pflegegrade hinaus erbracht werden, die dem Pflegebedürftigen privat in Rechnung gestellt werden. Sollte der Pflegebedürftige diese Kosten privat nicht übernehmen können, kommt der Sozialhilfeträger als weiterer Kostenträger in Betracht.



HOPFE SENIORENDIENSTE: ANERKANNTER VERTRAGSPARTNER DER PFLEGEKASSEN


Als Vertragspartner der gesetzlichen Pflegekassen können wir die erbrachten Leistungen im Rahmen der Pflegegrade direkt mit den Kassen abrechnen.


Ihnen stehen hierfür folgende Leistungen zu



Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrages


Der § 45a erlaubt es, Pflegesachleistungen flexibler zu nutzen. So können zum Beispiel auch Hilfe im Haushalt, Einkäufe oder Arztbesuche mit den Pflegesachleistungen bezahlt werden. Dies wird als „Umwidmung“ bezeichnet. Es können bis zu 40 % umgewidmet werden.

Hier die Summen der Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad:

Pflegegrad I: 131 € / Monat

Pflegegrad II: 318,40 € / Monat

Pflegegrad III: 598,80 € / Monat

Pflegegrad IV: 743,60 € / Monat

Pflegegrad V: 919,60 € / Monat

Diese Beträge können für die Umwidmung genutzt werden, wenn zusätzliche Unterstützung benötigt wird, die nicht direkt mit der Pflege zu tun hat.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Leistungsanspruch.
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen


Ihr Angehöriger hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese können zur Finanzierung der Unterstützung in der häuslichen Umgebung genutzt werden.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 131 € monatlich für alle Pflegebedürftigen.

Verhinderungspflege/ Jahresbetrag


Sie versorgen und betreuen Ihren Angehörigen zu Hause und verbringen viel Zeit mit ihm. Da ist es ganz normal, dass Sie sich zwischendurch eine Auszeit wünschen und sei es nur, um wichtige Besorgungen zu machen oder um eigene Arzttermine wahrzunehmen. Nehmen Sie sich die Zeit. Denken Sie an sich. Ihrem Angehörigen geht es gut, wenn es Ihnen gut geht.

Sie können Ihren Angehörigen in Ihrer Abwesenheit stundenweise versorgen lassen oder tageweise hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfe während Ihres Urlaubs in Anspruch nehmen.
Verhinderungspflege von bis zu 1685,- € jährlich, bereits ab Pflegegrad 2. Eine Erhöhung auf den gemeinsamen Jahresbetrag von 3539,- € jährlich ist möglich.

Beratungseinsatz


Eine aufsuchende Beratung durch einen Pflegedienst ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend für Pflegegeldempfänger, die keine Sachleistungen eines Pflegedienstes beanspruchen. Für alle anderen Pflegebedürftigen ist eine Beratung optional.
Die Kosten für die Beratung übernimmt dabei die Pflegeversicherung.

Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Pflegehilfsmittel


Gerne beraten wir Sie zu diesem Leistungsanspruch.
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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen


Näheres hierzu erfragen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung.

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