Als Vertragspartner der gesetzlichen Pflegekassen können wir die erbrachten Leistungen im Rahmen der Pflegegrade direkt mit den Kassen abrechnen.
Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrages
Der § 45a erlaubt es, Pflegesachleistungen flexibler zu nutzen. So können zum Beispiel auch Hilfe im Haushalt, Einkäufe oder Arztbesuche mit den Pflegesachleistungen bezahlt werden. Dies wird als „Umwidmung“ bezeichnet. Es können bis zu 40 % umgewidmet werden.
Hier die Summen der Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad:
Pflegegrad I: 131 € / Monat
Pflegegrad II: 318,40 € / Monat
Pflegegrad III: 598,80 € / Monat
Pflegegrad IV: 743,60 € / Monat
Pflegegrad V: 919,60 € / Monat
Diese Beträge können für die Umwidmung genutzt werden, wenn zusätzliche Unterstützung benötigt wird, die nicht direkt mit der Pflege zu tun hat.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Leistungsanspruch.
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Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Ihr Angehöriger hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese können zur Finanzierung der Unterstützung in der häuslichen Umgebung genutzt werden.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 131 € monatlich für alle Pflegebedürftigen.
Verhinderungspflege/ Jahresbetrag
Sie versorgen und betreuen Ihren Angehörigen zu Hause und verbringen viel Zeit mit ihm. Da ist es ganz normal, dass Sie sich zwischendurch eine Auszeit wünschen und sei es nur, um wichtige Besorgungen zu machen oder um eigene Arzttermine wahrzunehmen. Nehmen Sie sich die Zeit. Denken Sie an sich. Ihrem Angehörigen geht es gut, wenn es Ihnen gut geht.
Sie können Ihren Angehörigen in Ihrer Abwesenheit stundenweise versorgen lassen oder tageweise hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfe während Ihres Urlaubs in Anspruch nehmen.
Verhinderungspflege von bis zu 1685,- € jährlich, bereits ab Pflegegrad 2. Eine Erhöhung auf den gemeinsamen Jahresbetrag von 3539,- € jährlich ist möglich.
Beratungseinsatz
Eine aufsuchende Beratung durch einen Pflegedienst ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend für Pflegegeldempfänger, die keine Sachleistungen eines Pflegedienstes beanspruchen. Für alle anderen Pflegebedürftigen ist eine Beratung optional.
Die Kosten für die Beratung übernimmt dabei die Pflegeversicherung.
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Pflegehilfsmittel
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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Näheres hierzu erfragen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung.