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Pflegeberatung nach § 37.3
Wir erstellen einen Bericht für Sie
Plötzlich “müssen” Sie pflegen, aber wissen eigentlich gar nicht wie? So geht es vielen Angehörigen, wenn sie auf einmal vor dem Ernstfall stehen. Viele Fragen, Unsicherheiten und auch Lernbedarf kommen auf.
Wer Angehörige pflegt, übernimmt eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe und braucht – gerade am Anfang – selbst Unterstützung und Anleitung. Zudem tauchen viele Fragen auf. Wir beraten und begleiten Sie bei Ihren ersten Schritten, gerne auch direkt vor Ort.
Was bietet Ihnen die Pflegeberatung?
Individuelle Beratung bei Ihnen zu Hause
Überleitung aus dem Krankenhaus
Begleitung bei Terminen mit dem medizinischen Dienst
Hilfestellung bei Anträgen
Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.